Betriebssicherheit geht vor – Vergaberichtlinien ermöglichen entschlossenes Handeln wegen Dringlichkeit

Digitalisierung schützt Wasserwirtschaft in der Corona-Krise

Was bringen die 20er? – Seit Mitte März dominiert das Corona-Virus das Denken und Handeln weltweit. Unsere Welt ist noch fast wie abgeschaltet. Die Schwächen einer Organisation zeigen sich in Krisensituationen deutlicher. Personalpläne und Aufgabenverteilung stehen auf dem Prüfstand. Daten gewinnen plötzlich stark an Bedeutung. Vereinfachte Vergaben sind krisenbedingt möglich. Es gilt, die Gegenwart mit geringstem Schaden zu bewältigen und für die Zukunft besser gewappnet zu sein. Jede Krise ist also auch eine Chance, die man nicht vergeuden darf.

Wer kann heute in der Wasserwirtschaft schon sagen, dass er basierend auf detaillierten Daten handeln kann. Stattdessen vertraut man meistens auf Annahmen. Zumindest wird sich auf jahrelange Erfahrung von Mitarbeitern bei der Einschätzung von Situationen verlassen. Jeder kennt sein System und weiß, wie es tickt. – Doch was, wenn während einer Schicht Unerfahrene weitwirkende Fehler begehen, Routinen vergessen oder gar falsch handeln? Wenn die Erfahrenen infiziert werden und kein Erfahrungswissen zur Verfügung steht. Sicherlich kann man alles neu aufbauen und nachentwickeln. Schnell kann jedoch durch die Wasserversorgung direkter gesundheitlicher Schaden bei Verbrauchern entstehen und durch die Wasserentsorgung nachhaltiger Schaden an der Umwelt. Die Systemrelevanz der Wasserwirtschaft steht außer Frage, auch wenn dies selbst in Coronazeiten kaum Erwähnung findet.

Systemrelevant – die Wasserwirtschaft muss 7×24 Stunden funktionieren

Die Datengewinnung und -nutzung wird häufig lediglich unter dem Aspekt Schutz der persönlichen Daten diskutiert. Der Datennutzen steht im Hintergrund. Während der Corona-Pandemie wird jetzt gefordert: mehr testen, mehr messen mehr Daten. So soll schnell aus der Blindflugphase herausmanövriert werden. Ob dies präventiv im Gesundheitssystem Nutzen bringt, wird später beurteil werden. In der Wasserwirtschaft aber liegen die Vorteile klar auf der Hand.

Die Datengewinnung ist jedoch nur der erste Schritt. Danach müssen Handlungsschritte routiniert, sicher, automatisiert im gesamten wasserwirtschaftlichen Netz erfolgen. Die Aktorik erfordert die Software eines Wasserspezialisten, die basierend auf den Daten die richtige Handlung initiiert. Sie muss von smarten Maschinen zeitgerecht umgesetzt werden. Im Intelli-System von HST kommen die Elemente hierfür aus einer Hand. Hierdurch kann der höchste Grad an Datenkonformität, Funktionssicherheit und der Konformität mit der Maschinenichtlinie sichergestellt werden.

Soliden Betrieb sicherstellen

Mehrfachhandlungen in den komplexen wasserwirtschaftlichen Netzen sind zeitgleich erforderlich. Diese könnten nur durch große Mitarbeiterteams z.T. mit erheblichem Fahraufwand bedient werden. Selbst wenn das Personal trotz Fachkräftemangels vorhanden wäre, wird sich der Mangel an Mitarbeitern noch weiter verschärfen, da die Anforderungen ständig steigen: Der umfangreiche Wissenstransfer und der erhebliche Koordinationsaufwand fordern geradezu die Einführung einer technologischen Unterstützung gerade um Sicherheit zu gewährleisten. Letztlich werden die Aufgaben zukünftig bei zunehmenden Veränderungen beim Klima und bei der Demographie sowie den Schwankungen bei Regenereignissen ein anspruchsvolleres Wassermanagement nach sich ziehen. Wer das bei anstehenden Projekten nicht berücksichtigt, handelt verantwortungslos.

Vereinfachung der Vergabe

Die Vergabeprüfstelle des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie hat reagiert, um entschlossenes Handeln in der Corona-Krise zu unterstützen. Mit dem Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts (Az20601/000#003) vom 19.3.2020 beschleunigt sie zwar vornehmlich die Beschaffung medizinischer Artikel, geht allerdings auch auf die Handlungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung und hier der Unterstützung von Home-Office-Arbeitsplätzen und IT-Leitungskapazitäten ein. Ab Erreichen des EU-Schwellenwertes ist die Beschaffung über das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb möglich, sofern ein unvorhergesehenes Ereignis (SARS CoV-2) vorliegt und Dringlichkeit geboten ist. Das ist im Einzelfall zu prüfen.

Zudem setzen einige Bundesländer die vereinfachten Vergaberegeln aus der Zeit nach der Finanzkrise wieder in Kraft. Auf kommunaler Ebene wurden und werden diese unterschiedlich umgesetzt. Im Rahmen des Konjunkturpakets vom 3.6.2020 wird ebenfalls angekündigt, das Vergaberecht temporär zu vereinfachen (Fristen, Schwellwerte für beschränkte Ausschreibungen, freihändige Vergaben (Punkt 11)). Zudem soll geprüft werden, ob geplante Aufträge und Investitionen, insbesondere für Digitalisierungsvorhaben, vorgezogen werden können (Finanzbedarf €10 Mrd.; Punkt 10). Im Rahmen der europäischen Ratspräsidentschaft Deutschlands soll zudem auf europäischer Ebene ein Entbürokratisierungsprogramm zur Beschleunigung des Planungsrechts, zur Vereinfachung des Vergaberechts und der Reform des Wettbewerbsrechts angestoßen werden.

Verschärfend wirkt, dass der „Verlauf der Epidemie … derzeit nicht sicher prognostizierbar ist“. Es ist anzunehmen, dass der COVID 19-Virus nicht wie andere Viren durch das saisonal zunehmende UV-Licht und die Wärme zurückgedrängt wird, da die Bundesregierung bereits im Frühjahr Beschränkungen bis zum Ende des Sommers erlassen hat. Bezogen auf bisherige Virenentwicklungszyklen muss also damit gerechnet werden, dass erst nach sicherer Entwicklung und Reproduktion eines Impfmittels voraussichtlich im März/April 2021 Normalität einkehrt.

Betriebssicher in der Krise

Auf dem Wege dahin ist jedoch konsequenterweise mit pandemiebedingten personellen und ferner maschinellen – alters- bzw. verschleißbedingten – Ausfällen zu rechnen, die beide dringend durch neu zu beschaffende Technologie kompensiert werden müssen. Nur so ist Betriebssicherheit zu erreichen. Zu erwartende Marktverknappungen im Zuliefererbereich, notwendige Einführungsphasen bedingen ein vorsorgliches Handeln. Wer heute anstehende Entscheidungen vertragt, trägt dazu bei, dass die Krise in seinem Verantwortungsbereich massive Auswirkungen haben kann. Ohne Frage scheint, dass eine irreguläre Wasserwirtschaft fundamentale Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit gefährdet und daher vermieden werden muss. Die Investition in zukunftssichere 4.0-Technologie ist jedoch grundsätzlich für alle anstehenden Entwicklungen in Kommunen sinnvoll – Bleiben Sie gesund!

Nach oben scrollen

Keine Neuigkeiten vom Bundesverband KOMMUNAL 4.0 mehr verpassen!

Anwendungsstandards und Praxiserfahrung für eine zukunftssichere Wasserwirtschaft!

Details

Die Gebühr beinhaltet die Kosten für das Vortragsprogramm, Unterlagen, Mittagessen und Pausenverpflegung.